Besondere Bestimmungen während der Coronazeit für Gottesdienste in der FMG Biel
Verordnung ab dem 18. Dez. 2020
- Der Bund erlaubt religiöse Versammlungen mit einer maximalen Besucheranzahl von 50 Personen.
- Details siehe hier: Bund (Artikel 6c) und Kanthon Bern
Daher gelten folgende Bestimmungen für alle Anlässe
- Es liegt in der Eigenverantwortung, ob jemand den Gottesdienst besuchen möchte oder nicht.
- Die Anweisungen der Schutzverantwortlichen Person sind zu befolgen
- Im Raum der Gemeinde gilt eine Maskenpflicht! (Ausgenommen sind Kinder bis zur 6. Klasse und unter der Woche die angestellten Mitarbeiter)
- Besucher werden von uns registriert.
- Beim Eingang gibt es eine Desinfektionsstelle. Bitte desinfiziert eure Hände regelmässig.
- Wir verzichten auf das Händeschütteln, auf Umarmungen u. ä.
- Für Kinder gelten die gleichen Regeln wie in der Schule.
Besondere Bestimmungen für den Gottesdienst
- Der Gottesdienstbesuch ist daher ohne Anmeldung erlaubt (bei mehr als 50 Personen öffnen wir einen zweiten, seperaten Raum).
- Zwischen nichtfamilienangehörigen muss mind. einen Sthul frei bleiben.
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Es darf nicht gesungen werden
- Der Gottesdienst wird via Livestream jeweils ab 9.45 Uhr übertragen.
- Der Livestream wird über unsere Homepage publiziert.
- Erkundige dich bei deinem Hauskreisleiter, wie ihr mit dem Livestream gemeinsam Gottesdienst feiern könnt.